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Jahreskurs Allgemeinbildung (ABU) für Erwachsene

Oktober 2010 bis September 2011

 

1. Kursidee

  • Sie stehen in einer Berufsausbildung und haben in diesem Rahmen den allgemein bildenden Unterricht zu absolvieren, damit Sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis erhalten.
  • Sie haben bereits die fachlichen Qualifikationen. Sie müssen noch den allgemein bildenden Unterricht für den Erhalt des Fähigkeitszeugnisses besuchen.
  • Sie wollen Ihr Wissen in Allgemeinbildung in einer anerkannten und erwachsenengerechten Form vertiefen.
     
     

2. Gesetzliche Grundlagen
 
Der Jahreskurs stützt sich auf Artikel 17, Absatz 5 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) sowie auf die Artikel 31 und 32 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV).
 
 

3. Kursinhalt
 
Der Rahmenlehrplan Allgemeinbildung gilt als Grundlage. Nebst gesellschaftlichen Aspekten kommt der Förderung der Kompetenzen, insbesondere der Sprachkompetenz eine wichtige Bedeutung zu.
Der Kurs setzt sich aus folgenden fünf Modulen zusammen:

  • Politik und Mitbestimmung
  • Geld und Konsum
  • Sicherheit und Gesundheit
  • Gesellschaft und Zusammenleben
  • Berufswelt und Karriere
      

 

4. Kursumfang
 
Der Kurs umfasst:

  • 240 Lektionen Unterricht, davon 36 Lektionen selbständiges Lernen zu Hause oder in der Schule mit Lernbegleitung der Lehrpersonen.
  • ca. 60 Lektionen Selbststudium
     
     

5. Unterrichtszeiten
  
Der Unterricht findet statt am:
 
Dienstagabend               19.30 – 21.00 Uhr, zwei Lektionen
Samstagmorgen             08.00 – 11.20 Uhr, vier Lektionen
 
 

6. Voraussetzungen

  • Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse
  • Grundkenntnisse in Word und Excel
  • Bereitschaft zum Selbststudium, Erfüllung von Hausaufgaben
     
     

 7. Kurskosten

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Kanton Schwyz müssen kein Schulgeld bezahlen, insofern sie mit der allgemein bildenden Ausbildung einen Teilabschluss zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis erlangen. Diese Nachholbildung muss vom Amt für Berufsbildung Schwyz vor Kursbeginn bewilligt werden.
    (Gesuchsformular und Tipps unter Homepage: www.sz.ch. Folgen Sie den Rubriken: Privatperson, Bildung/Schulen/Sport, Berufsbildung/Ausbildungsfinanzierung, Berufliche Grundbildung, Qualifikationsverfahren/LAP, Erwachsene ohne Lehre/Nachholbildung für Erwachsene, Dokumente.)
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus andern Kantonen klären bei ihrem Amt für Berufsbildung die Kostenbeteiligung ab.
  • Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die keine Kostengutsprache im Sinne einer Nachholbildung erhalten, betragen die Kurskosten Fr. 2000.-- für zwei Semester.
  • Die Kosten für Lehrmittel und Unterlagen betragen für alle ca. Fr 150.--.
     
     

8. Annullierungsbedingungen für Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer

  • Abmeldungen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
  • Bei einer Annullierung nach Anmeldeschluss, jedoch vor Kursbeginn, werden Fr. 200.-- Bearbeitungsgebühren verrechnet.
  • Ein Rücktritt während des ersten Semesters hat eine Unkostenbeteiligung von Fr. 500.-- zur Folge. Bei einem späteren Austritt werden keine Kurskosten mehr zurückerstattet.
     
     

9. Qualifikationsverfahren
 
Die Abschlussnote im Fach Allgemeinbildung wird aus den drei folgenden Teilergebnissen ermittelt:

  • Jedes Modul wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Diese fünf Noten ergeben die Erfahrungsnote. Der Durchschnitt wird auf eine halbe oder ganze Note gerundet.
  • Die Vertiefungsarbeit VA wird ausserhalb der Schulzeit erstellt. Umfang und Intention der VA richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der bestehenden Rahmenbedingungen. Diese Note wird auf eine ganze oder halbe Note gerundet.
  • Die Schlussprüfung erfolgt schriftlich. Sie bezieht sich auf die gesellschaftlichen Aspekte sowie Sprache und Kommunikation. Diese Note wird auf eine ganze oder halbe Note gerundet. Umfang und Gestaltung der Prüfung richtet sich grundsätzlich nach den bestehenden Rahmenbedingungen des BBZG.
     

Die Gesamtnote im Fach Allgemeinbildung ist der Mittelwert der drei Teilnoten. Diese Note «Allgemeinbildung» wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.
 
  

10. Kursleitung
 
Der Unterricht erfolgt durch erfahrene und ausgewiesene Lehrkräfte Allgemeinbildung.
 
 

11. Kursbeginn
 
Der Kurs beginnt am Dienstag, 19. Oktober 2010, 19.30 Uhr, im Zimmer 110.
 
 

12. Kursdurchführung
 
Der Kurs wird bei einer Anmeldung von 10 Teilnehmern durchgeführt.
 
 

13. Regelung der Absenzen
 
Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zum vollständigen Besuch des Kurses. Wer mehr als 20% der Unterrichtszeit gefehlt hat, wird nicht zur Prüfung zugelassen. Im Übrigen gelten die Absenzenregelungen des BBZG für den Pflichtunterricht.
 
 

14. Anerkennung
 
Der Abschluss wird vom Amt für Berufsbildung des Kantons Schwyz als Teilabschluss des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses anerkannt.
 
 

15. Anmeldeschluss für Jahreskurs Allgemeinbildung für Erwachsene
 
Anmeldeschluss: Freitag, 17. September 2010
 
Die Anzahl Teilnehmerinnen/ -teilnehmer ist auf 20 begrenzt.
Die Anmeldung erfolgt mit beiliegendem Anmeldetalon oder direkt auf unserer Homepage, www.bbzg.ch, unter der Rubrik Weiterbildung.
 
 

16. Auskunft und Anmeldung
 
Berufsbildungszentrum Goldau
Max Lottenbach, Bereichsleiter
Zaystrasse 44
6410 Goldau 
 
Tel: 041 855 27 77
 
E-Mail: max.lottenbach@bbzg.ch
Homepage: www.bbzg.ch
 
  

 

Informationen als PDF inkl. Anmeldetalon Informationsabend
Anmeldung für den Jahreskurs Allgemeinbildung für Erwachsene